Allgemeine Geschäftsbedingungen der TD Business Advisory GmbH, Nordlichtstraße 75, 13405 Berlin (nachfolgend „TD Business Advisory“)
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen von TD Business Advisory, die TD Business Advisory für Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringt.
1.2. TD Business Advisory erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sowie den in einem Angebot von TD Business Advisory genannten besonderen Vertragsbedingungen. Im Fall eines Widerspruchs zwischen einem solchen Angebot und den AGB gehen die Regelungen des Angebots den Regelungen der AGB vor. Abweichungen oder Änderungen der AGB sind nur wirksam, wenn diese in Schriftform zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden, etwa in einem Angebot von TD Business Advisory; im Übrigen behalten die AGB stets ihre Wirksamkeit.
1.3. Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner von TD Business Advisory gelten nicht, es sei denn TD Business Advisory stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt insbesondere auch, wenn auf einzelnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss verwendeten Dokumenten des Geschäftspartners formularmäßig auf solche Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Die Ausführung einer Leistung gilt insoweit nicht als Zustimmung von TD Business Advisory zu solchen Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner, auch nicht bei Kenntnis von TD Business Advisory.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Angebote von TD Business Advisory sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Sie stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Kapazitäten bei TD Business Advisory.
2.2. Antwortet ein Geschäftspartner auf ein Angebot mit einer Bestellung, gilt dies als ein Vertragsantrag des Geschäftspartners an TD Business Advisory. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Bestätigung einer solchen Bestellung durch TD Business Advisory an den Geschäftspartner. Die Bestätigung kann mündlich, per E-Mail, schriftlich oder durch praktisches Tätigwerden von TD Business Advisory erfolgen.
3. Allgemeines zur Leistungserbringung
3.1. Die Leistungen von TD Business Advisory sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stets Dienstleistungen im Sinn von § 611 BGB, die sich auf die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Geschäftspartner im Rahmen strategischer Planung, Prozessoptimierung, Organisationsentwicklung, Marktanalysen, Finanz- und Investitionsberatung, Risikomanagement, Personalentwicklung, Change Management sowie Innovations- und Technologieberatung beschränken..
3.2. TD Business Advisory schuldet keinen Erfolg, insbesondere nicht im Hinblick auf den Erfolg der vorgeschlagenen Beratungsmaßnahmen oder deren nachhaltige Umsetzung im Unternehmen des Geschäftspartners.
3.3. Der Geschäftspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Erbringung der Leistungen von TD Business Advisory auch von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs von TD Business Advisory liegen.
3.4. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der durch TD Business Advisory zu erbringenden Leistungen ist der in einem Angebot beschriebene Leistungsumfang. In einem Angebot nicht ausdrücklich benannte Leistungen sind im Zweifel nicht vom Leistungsumfang umfasst. Ändern sich die Anforderungen des Geschäftspartners während der Zusammenarbeit, trägt dadurch entstehende Mehrkosten der Geschäftspartner. Von einem Angebot abweichende Äußerungen von TD Business Advisory (etwa in Werbung, Pitches oder Kommunikation zwischen den Parteien) stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistungen von TD Business Advisory dar.
3.5. Wenn und soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart sind Termine unverbindliche Zielvorstellungen; Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von TD Business Advisory; Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
3.6. Wenn und soweit nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet, schuldet TD Business Advisory keine Prüfung des durch den Geschäftspartner dargestellten Sachverhalts, des vom Geschäftspartner benannten Bedarfs, oder der vom Geschäftspartner bereitgestellten Informationen und Daten.
3.7. TD Business Advisory bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Entsprechend schuldet TD Business Advisory keine Prüfung seiner von einem Geschäftspartner nachgefragten Leistungen im Hinblick auf das im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners eventuell anwendbare Recht.
3.8. TD Business Advisory übernimmt keine Verantwortung für die im Rahmen der Leistungen durch Dritte bereitgestellten Inhalte, Informationen und Daten. TD Business Advisory gewährleistet insbesondere nicht, dass solche Inhalte, Daten und Informationen Dritter wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
3.9. TD Business Advisory kann sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedienen (zum Beispiel Lieferanten oder Freelancer) sowie seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag an Dritte abtreten.
4. Mitwirkung des Geschäftspartners
4.1. Die erfolgreiche Erbringung der Leistungen durch TD Business Advisory hängt von der Mitwirkung des Geschäftspartners ab. Der Geschäftspartner verpflichtet sich daher gegenüber TD Business Advisory, alle in seiner Betriebssphäre zur erfolgreichen Erbringung der Leistungen durch TD Business Advisory erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und alle sachgerechten Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten zu erbringen.
4.2. Als Mitwirkungspflicht des Geschäftspartners gelten vor allem das vollständige und rechtzeitige Briefing, die Einhaltung von Terminvereinbarungen, sowie die zeitnahe und fristgerechte Teilnahme an Kommunikation mit TD Business Advisory, insbesondere im Hinblick auf An- und Rückfragen von TD Business Advisory. Weitere Mitwirkungspflichten im von TD Business Advisory vorgelegten Angebot ausdrücklich genannt werden; diese Angaben sind jedoch stets nicht abschließend und schließen nicht aus, dass weitere Mitwirkung des Geschäftspartners erforderlich ist.
4.3. Die Einhaltung von Fristen und Terminen durch TD Business Advisory kann die Mitwirkung des Geschäftspartners voraussetzen. Daher verschiebt sich die Fälligkeit aller von durch TD Business Advisory zu erbringenden Leistungen automatisch um den Zeitraum, in dem eine von TD Business Advisory angeforderte Mitwirkungshandlung des Geschäftspartners verzögert oder ausbleibt. Ebenso trägt Geschäftspartner alle durch seine verzögerte bzw. ausbleibende Mitwirkung entstehenden Mehrkosten und Aufwände.
5. Vergütung
5.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart sind alle Leistungen von TD Business Advisory durch den Geschäftspartner zu vergüten. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem von TD Business Advisory vorgelegten Angebot oder der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Preisliste von TD Business Advisory. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist eine branchenübliche Vergütung zu leisten.
5.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, versteht sich jede Vergütung von TD Business Advisory stets zuzüglich Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.3. Die Vergütung ist fällig wie im von TD Business Advisory vorgelegten Angebot dargestellt. Ist in einem Angebot keine Fälligkeit festgelegt sind Rechnungen von TD Business Advisory zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.4. Befindet sich der Geschäftspartner in Zahlungsverzug, ist TD Business Advisory nach vorheriger erneuter Zahlungsaufforderung und Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten. Der Vergütungsanspruch von TD Business Advisory bleibt hiervon unberührt, ebenso weitergehende Ansprüche von TD Business Advisory. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts durch TD Business Advisory gilt nicht als Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrags, es sei denn TD Business Advisory erklärt dies ausdrücklich.
5.5. Für durch den Geschäftspartner verursachte Reisen erstattet der Geschäftspartner TD Business Advisory angemessene Reisekosten und Spesen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird erforderliche Reisezeit hälftig als Arbeitszeit berechnet.
5.6. Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche von TD Business Advisory nur befugt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, wobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss.
6. Haftung und Schadensersatz
6.1. TD Business Advisory wird die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt nach bestem Wissen, in pflichtgemäßem Ermessen und auf Basis der vorliegenden Informationen, Daten und Erfahrungswerte erbringen. Es ist jedoch das ausdrückliche Verständnis der Vertragsparteien, dass es sich bei Beratungsleistungen und Beratungsergebnissen um die Vermittlung und Wiedergabe subjektiver, persönlicher Einschätzungen, Methoden und Prognosen handelt. TD Business Advisory übernimmt keine Haftung und/oder Garantie für die Umsetzung und Umsetzbarkeit von Beratungsergebnissen.
6.2. Die Haftung von TD Business Advisory für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden), für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz ist stets unbeschränkt.
6.3. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet TD Business Advisory für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist beschränkt auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.
6.4. Die Regelungen dieser Ziffer 6 gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Beauftragten von TD Business Advisory.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss im Sinn von Ziffer 2.2 und endet mit Erfüllung.
7.2. Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für TD Business Advisory insbesondere vor, wenn der Geschäftspartner vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt (wie etwa insbesondere der Pflicht zur Zahlung der Vergütung oder der Mitwirkungspflichten) und seine Verletzungshandlungen nicht unverzüglich nach Aufforderung durch TD Business Advisory abstellt.
7.3. Kündigt TD Business Advisory aus wichtigem Grund, kann TD Business Advisory vom Geschäftspartner den Schaden ersetzt verlangen, der durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Weitergehende Ansprüche von TD Business Advisory bleiben vorbehalten.
8. Datenschutz
8.1. Im Hinblick auf die Leistungen von TD Business Advisory handelt jede Vertragspartei in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung, es liegt weder eine gemeinsame Verantwortung im Sinn von Art. 26 DSGVO noch eine Auftragsverarbeitung im Sinn von Art. 28 DSGVO vor.
8.2. Beide Parteien gewährleisten für ihren Verantwortungsbereich einen sachgerechten und rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten.
8.3. Die Datenschutzerklärung von TD Business Advisory finden Sie auf https://torstendaus.de/datenschutz.
9. Vertraulichkeit
9.1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB sind (i) die Inhalte des unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossenen Vertrags, und (ii) alle personenbezogenen Daten und sonstige Informationen, sowie (iii) alle weiteren Informationen, die TD Business Advisory im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausdrücklich als vertraulich bezeichnet. Für die Beurteilung der Vertraulichkeit einer Information ist unerheblich, ob die Information verkörpert ist, als vertraulich gekennzeichnet ist oder weitere Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit als diese Vereinbarung ergriffen wurden.
9.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind keine Informationen, die
• vor dem oder zum Zeitpunkt der Offenlegung offenkundig waren oder dem Geschäftspartner bekannt waren oder von ihm unabhängig entwickelt wurden, es sei denn, der Geschäftspartner hat sich diese Informationen rechtswidrig angeeignet;
• nach dem oder zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne rechtswidriges Zutun oder Unterlassen des Geschäftspartners allgemein zugänglich werden;
• der Geschäftspartner nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch TD Business Advisory an einen Dritten weitergeben darf; und
• der Geschäftspartner von einer dritten Partei erhält, vorausgesetzt, dass der Geschäftspartner keinen Grund zur Annahme hat, dass diese dritte Partei selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die Vertrauliche Information offenzulegen.
9.3. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen von TD Business Advisory, (i) streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder zu veröffentlichten, (ii) nur an mit dem Vorhaben befasste Organmitglieder, Mitarbeiter, Berufsgeheimnisträger und Berater weiterzugeben („Need-to-Know-Prinzip“) sowie (iii) zumutbare Maßnahmen (insbesondere angemessene Sicherheitsmaßnahmen) zu treffen, um die Offenlegung Vertraulicher Informationen zu verhindern.
9.4. § 5 GeschGehG bleibt unberührt. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt darüber hinaus auch dann nicht, soweit der Geschäftspartner aufgrund einer Verfügung oder Anordnung eines zuständigen Gerichts, einer zuständigen Behörde oder einer zwingenden börsenrechtlichen Bestimmung zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen verpflichtet ist. In diesem Fall wird der Geschäftspartner TD Business Advisory unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird der Geschäftspartner im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt, und darauf hinwirken, dass die Regelungen der §§ 16 ff. GeschGehG zur Anwendung kommen.
9.5. Für den Fall, dass der Geschäftspartner seine Verpflichtungen aus dieser Ziffer 9 verletzt, verpflichtet sich der Geschäftspartner zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, die TD Business Advisory nach billigem Ermessen festlegen darf und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.
10. Nennung von Referenzkunden
TD Business Advisory ist berechtigt, den Geschäftspartner auf seiner Website und in anderen Medien oder Marketingunterlagen als Referenzkunden zu nennen und hierfür auch das Firmenlogo bzw. Unternehmenskennzeichen des Geschäftspartners im Rahmen eines widerruflichen, einfachen Nutzungsrechts zu nutzen. Bei Widerruf wird TD Business Advisory die Nennung mit Wirkung für die Zukunft unterlassen, darf jedoch bei Widerruf bereits bestehende Unterlagen im Rahmen einer sachgerechten Aufbrauchfrist verwenden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. eines unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossenen Vertrages gleichwohl wirksam.
11.2. Der unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Stand 27.10.2024